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Die
Pflegekassen und die Sozialämter stellen allen
Versicherten mit einem Pflegegrad Gelder für die
Tagespflege bereit, ohne dass die anderen Leistungen dadurch
gekürzt werden. Nimmt man diese nicht in Anspruch,
verfallen sie!
Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Pflege und
Betreuung sowie die Fahrtkosten im Rahmen des jeweiligen
Pflegegrades.
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Die Kosten
für Unterkunft und Verpfle- gung sind von dem Versicherten selbst zu
tragen. Aber auch hierfür kann der Entlastungsbeitrag
nach § 45 b einge- setzt werden.
Bei Interesse wird Ihnen die
Leitung der Tagespflege ein auf Sie
individuell zugeschnittenes Angebot
erstellen und ebenso die entsprechenden Anträge bei den Kassen
einreichen.
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