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Informationen zur Pflegeversicherung  

Die Pflegekassen und die Sozialämter stellen allen Versicherten mit einem Pflegegrad Gelder für die Tagespflege bereit, ohne dass die anderen Leistungen dadurch gekürzt werden. Nimmt man diese nicht in Anspruch, verfallen sie!

Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für die Pflege und Betreuung sowie die Fahrtkosten im Rahmen des jeweiligen Pflegegrades. 

Die Kosten für Unterkunft und Verpfle- gung sind von dem Versicherten selbst zu tragen. Aber auch hierfür kann der Entlastungsbeitrag nach § 45 b einge- setzt werden.

Bei Interesse wird Ihnen die Leitung der Tagespflege ein auf Sie individuell zugeschnittenes Angebot erstellen und ebenso die entsprechenden Anträge bei den Kassen einreichen. 



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